Ist die E-Rechnung für Online-Creator Pflicht?



Online-Creator (E-Books, Kurse, Abonnements, Communities) verkaufen oft global, im B2C-Modell, über Stripe und Plattformen wie Kajabi/ThriveCart. Und hier stellt sich die entscheidende Frage: Müssen Sie die E-Rechnung einführen? Die Antwort lautet: irgendwann ja, aber nicht „sofort" und nicht für jeden Verkauf – das hängt davon ab, ob und wann Sie verpflichtet sind, Rechnungen auszustellen, und an wen.

Was ist die E-Rechnung und was ändert sich dadurch?



Die E-Rechnung (eingeführt durch das Wachstumschancengesetz) ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format nach der europäischen Norm EN 16931. Ein einfaches PDF „per E-Mail" zählt rechtlich künftig nicht mehr als E-Rechnung. In Deutschland gibt es dafür zwei zulässige Formate:

- XRechnung – ein reines XML-Format,
- ZUGFeRD – ein Hybridformat (PDF/A-3 mit eingebettetem XML).

Wichtig: Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine zentrale staatliche Plattform, über die Rechnungen laufen müssen. Das Modell ist dezentral – Rechnungen werden direkt zwischen den Unternehmen ausgetauscht (z. B. per E-Mail oder über das Peppol-Netzwerk). Es gibt also kein behördliches Portal, in dem eine Rechnung „freigeschaltet" werden müsste.

Wichtige Daten: Wann wird die E-Rechnung Pflicht?



Der Zeitplan unterscheidet zwischen Empfangen und Ausstellen:

- ab 1. Januar 2025Empfang ist Pflicht: Jedes Unternehmen muss in der Lage sein, eine E-Rechnung nach EN 16931 entgegenzunehmen und zu verarbeiten. Das gilt bereits heute für alle.
- ab 1. Januar 2027Ausstellungspflicht für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz über 800.000 EUR.
- ab 1. Januar 2028Ausstellungspflicht für alle im inländischen B2B-Geschäft.

Ein wichtiger Praxishinweis: Die Pflicht, E-Rechnungen zu empfangen, gilt bereits seit 1. Januar 2025 – auch dann, wenn Sie selbst erst später ausstellen müssen. Reine Papier- oder einfache PDF-Rechnungen an Geschäftskunden sind in einer Übergangsphase noch erlaubt, werden aber schrittweise abgeschafft.

Muss ein Online-Creator die E-Rechnung nutzen? Das hängt davon ab, an wen Sie verkaufen



Die einfachste Art, darüber nachzudenken:

1) Verkauf an Unternehmen (B2B): perspektivisch JA



Wenn Sie Kurse/E-Books/Dienstleistungen an Unternehmen verkaufen (z. B. Teamtraining, Lizenzen, Beratung, Sponsoring), stellen Sie B2B-Rechnungen aus – und diese fallen laut Zeitplan ab 2027/2028 unter die E-Rechnungs-Pflicht. Empfangen können müssen Sie sie aber schon jetzt.

2) Verkauf an Verbraucher (B2C): keine E-Rechnungs-Pflicht



Für Rechnungen an Privatpersonen (B2C) besteht keine E-Rechnungs-Pflicht – Sie können, müssen aber nicht im strukturierten Format ausstellen.

Hinweis: Das bedeutet nicht, dass Sie „nichts tun". Sie müssen Verkäufe nach wie vor korrekt dokumentieren (Aufzeichnungspflichten, Rechnungs- bzw. Belegregeln nach UStG), nur das strukturierte E-Rechnungs-Format selbst ist für B2C nicht vorgeschrieben.

3) Sonderfall Kleinunternehmer (§ 19 UStG)



Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht der E-Rechnung befreit – sie dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Aber Achtung: Empfangen können müssen auch Kleinunternehmer eine E-Rechnung – diese Pflicht gilt für alle seit dem 1. Januar 2025.

Häufigste Probleme für Creator: Stripe, Kajabi, ThriveCart und die „Rechnungslücke"



Verkaufsplattformen sind großartig für die Zahlungsabwicklung, erfüllen aber oft nicht die Anforderungen der deutschen Rechnungsstellung:

- Käuferdaten sind unvollständig oder treffen an mehreren Stellen ein,
- unterschiedliche Steuersätze/USt./Befreiungen, internationaler Verkauf,
- Zahlungen, Rückerstattungen, Rückbuchungen,
- und am Ende: Die Buchhaltung will ordentlich ausgestellte Rechnungen – und zunehmend auch E-Rechnungs-konforme (XRechnung/ZUGFeRD).

Und hier ist der Ansatz, der Nerven spart: Versuchen Sie nicht, Stripe zu einem Buchhaltungssystem zu machen. Stripe ist für Zahlungen. Rechnungen erstellen Sie in einem dafür geeigneten Tool.

Praktische Vorgehensweise (Checkliste)



1. Erfassen Sie, wie viel B2B- vs. B2C-Anteil Sie haben (und ob Sie überhaupt B2B-Rechnungen ausstellen).
2. Prüfen Sie, ob Sie über oder unter der 800.000-EUR-Umsatzschwelle liegen (entscheidet über den Stichtag 2027 vs. 2028).
3. Stellen Sie sicher, dass Ihr Rechnungsprogramm E-Rechnungen unterstützt (XRechnung/ZUGFeRD erstellen und empfangen).
4. Bereiten Sie einen Prozess für Korrekturen vor (Rückerstattungen, Wechselkurse, Datenfehler).
5. Klären Sie Berechtigungen (wer stellt aus, wer versendet, wer hat Zugriff).
6. Sorgen Sie dafür, E-Rechnungen schon heute empfangen und verarbeiten zu können – diese Pflicht gilt seit 1. Januar 2025.
7. Automatisieren Sie, was Sie können – manuelles „Tippen" skaliert nicht.

Wo Striptu hier hilft



Striptu.com macht eine Sache: Es übernimmt Transaktionen aus Ihrer Welt (Stripe + Creator-Plattformen wie Kajabi/ThriveCart) und übergibt sie an Ihr Rechnungstool, wo normale, den deutschen Regeln entsprechende Rechnungen erstellt werden. Dieser Ansatz ist besonders sinnvoll im Hinblick auf die E-Rechnung, denn dann:

- bleiben Zahlungen Zahlungen (Stripe),
- und Rechnungen leben dort, wo sie hingehören (z. B. in easybill mit E-Rechnungs-Funktionen für XRechnung/ZUGFeRD).

Wenn Sie heute Rechnungen „abends" schreiben oder befürchten, dass die E-Rechnung Ihren Prozess mit wachsenden Umsätzen stört, ist die Automatisierung der Rechnungsausstellung aus Transaktionsdaten oft der schnellste Weg zur Ruhe.

Und in Österreich?



In Österreich gibt es bislang keine allgemeine E-Rechnungs-Pflicht im B2B-Bereich. Verpflichtend ist die E-Rechnung dort nur im Geschäft mit dem Bund (B2G) – über die Plattformen USP/PEPPOL. Für rein private oder unternehmerische Verkäufe untereinander gilt diese Pflicht (Stand heute) nicht. Wer also nach Österreich verkauft, sollte den B2G-Sonderfall im Hinterkopf behalten.

Zusammenfassung: Die kurze Antwort



- Online-Creator haben kein einfaches „Ja/Nein".
- Empfangen können müssen Sie eine E-Rechnung bereits seit 1. Januar 2025 – das gilt für alle, auch Kleinunternehmer.
- Ausstellen im B2B müssen Sie ab 1. Januar 2027 (Umsatz > 800.000 EUR) bzw. ab 1. Januar 2028 (alle).
- Im B2C besteht keine E-Rechnungs-Pflicht, korrekte Dokumentation aber schon.
- Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind vom Ausstellen befreit, müssen aber empfangen können.
- In Österreich gibt es bislang nur eine Pflicht im B2G, nicht im allgemeinen B2B.

Hinweis: Dies sind Bildungsmaterialien (Praxis + Zeitpläne nach dem Wachstumschancengesetz), keine Rechts- oder Steuerberatung – für atypische Fälle (z. B. internationale Strukturen, Betriebsstätte, spezifische Befreiungen) lohnt sich die Abstimmung mit dem Steuerberater oder ein Blick in die offiziellen Quellen.

FAQ

Muss ein Online-Creator die E-Rechnung schon heute nutzen?
Empfangen koennen muessen alle Unternehmen eine E-Rechnung nach EN 16931 bereits seit dem 1. Januar 2025, auch Kleinunternehmer. Ausstellen im inlaendischen B2B muessen Sie erst ab dem 1. Januar 2027 (Umsatz ueber 800.000 EUR) bzw. ab dem 1. Januar 2028 fuer alle uebrigen.
Gilt die E-Rechnungs-Pflicht auch beim Verkauf an Privatpersonen?
Nein, fuer Rechnungen an Verbraucher (B2C) besteht keine E-Rechnungs-Pflicht im strukturierten Format. Sie muessen Verkaeufe aber weiterhin korrekt dokumentieren, da die Aufzeichnungs- und Rechnungsregeln nach UStG bestehen bleiben.
Sind Kleinunternehmer nach Paragraf 19 UStG von der E-Rechnung befreit?
Kleinunternehmer sind von der Ausstellungspflicht befreit und duerfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausstellen. Empfangen koennen muessen aber auch sie eine E-Rechnung, denn diese Pflicht gilt fuer alle seit dem 1. Januar 2025.
Wie hilft striptu Creatorn bei der E-Rechnung?
striptu.com uebernimmt Transaktionen aus Stripe und Creator-Plattformen wie Kajabi oder ThriveCart und uebergibt sie an Ihr Rechnungstool, wo regelkonforme Rechnungen entstehen. So bleiben Zahlungen bei Stripe und die Rechnungen leben dort, wo E-Rechnungs-Funktionen fuer XRechnung und ZUGFeRD greifen, etwa in easybill.

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